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Studie bestätigt die Wirksamkeit von Amygdalin (Vitamin B17)
Die Goethe-Universität Frankfurt hat in einem Pilotversuch die Wirksamkeit des alternativen Krebsmedikamentes Amygdalin untersucht und dessen Wirksamkeit gegen Krebszellen bestätigt.
Amygdalin, das auch Vitamin B17 oder Laetrile bezeichnet wird, ist Inhaltsstoff von bitteren Aprikosen- und Mandelkernen. Es enthält zwei Zuckermoleküle an die ein Blausäurerest gebunden ist. Die Anwender der Substanz postulieren, dass die Zuckermoleküle in der Umgebung von Krebszellen abgespalten werden und das Zellgift Blausäure frei wird. Die Tumorzellen würden also spezifisch angegriffen werden. Offiziell wird dagegen behauptet, dass Amygdalin hochgiftig und außerdem unwirksam sei. Es steht auch auf der aktuellen Liste für bedenklichen Arzneimittel, die weder angewendet noch in Verkehr gebracht werden dürfen. Was ist nun wahr? 2008 klagte die Flora-Apotheke Hannover gegen ein Herstellungsverbot von Amygdalin und bekam vom Oberlandesgericht Niedersachsen Recht. Es folgte damit dem Gutachten des Toxikologen, der nachweisen konnte, dass es sich bei hochreinem Amygdalin um eine vollkommen ungiftige Substanz handelt! Nachdem sozusagen höchstrichterlich die Ungiftigkeit bestätigt wurde, traute ich mich auf Drängen eines austherapierten Krebspatienten die Substanz in der Praxis einzusetzen. Und sah sofort eine positive Wirkung: Die Tumormarker, die trotz fortlaufender Chemo immer weiter stiegen, sanken zum ersten Mal wieder und der Patient hatte keinerlei Nebenwirkungen. Seitdem habe ich viele hunderte Behandlungen durchgeführt und keine einzige Nebenwirkung erlebt.
Wie kann es sein, dass eine Substanz, die wohl nebenwirkungsfrei ist und eine Wirksamkeit zu haben scheint, nicht auch offiziell bei Krebspatienten eingesetzt wird? Das Amygdalin erleidet das traurige Schicksal von anderen Substanzen, die wegen ihres Vorkommens in der Natur nicht patentierbar sind. Aus verständlichen Gründen ist keine Pharmafirma bereit, Geld in die Forschung zu stecken. Auch diese Studie konnte deshalb nur stattfinden, weil eine private Stiftung Geld hineinsteckte. Doch Vorsicht! Da der Handel mit Amygdalin verboten ist, beziehen manchen Therapeuten die Substanz aus dubiosen Quellen, bei denen weder die Reinheit noch die Konzentration nachgewiesen ist. Weder eine Vergiftung noch eine mangelnde Wirksamkeit ist dabei ausgeschlossen. Die einzig legale und sichere Möglichkeit ist, sich als Therapeut die Substanz von einem Speziallabor oder einer Apotheke herstellen zu lassen. Die Therapiefreiheit, durch die die Selbstherstellung gedeckt ist, ist glücklicherweise ein hohes Rechtsgut in Deutschland.